Häufig gestellte Fragen
Behandlung basiert auf einem ausführlichen Befund. Hierbei werden die aktuellen Beschwerden und die Vorgeschichte, sowie alle vorausgegangenen Therapien mit dem Patienten erörtert. Dem folgt eine ausführliche Untersuchung. Dies ist die Voraussetzung zur Erstellung eines Behandlungskonzeptes. Hierbei wird auch der Abstand der einzelnen Therapiesitzungen festgelegt.
Wir möchten Sie bitten zum ersten Termin alle Ihnen vorliegenden Befunde mitzubringen. Bei Behandlungen von Säuglingen und Kleinkindern bitten wie Sie ebenfalls das „gelbe U-Heft“ mitzubringen.
Die Behandlungszeit beinhaltet zur eigentlichen manuellen Behandlung auch die Besprechung der zur Zeit vorliegenden Beschwerdesituation und beläuft sich in der Regel auf 50 min.
Erreichbarkeit
Da ich während der Behandlung nicht an das Telefon gehe, möchte ich Sie bitten, eine Nachricht auf meiner Mailbox zu hinterlassen. Selbstverständlich werde ich Sie schnellstmöglich zurückrufen.
Nach einer Impfung
Besonders aus aktuellem Anlass: Nach einer Impfung sollte die Behandlung frühstens 1 Woche, bei Impfreaktionen 2 Wochen später stattfinden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Terminierung. Bei Fragen gerne anrufen.
Therapie-Grenzen
Wie alle alternativen Heilmethoden hat auch die Osteopathie ihre Grenzen. Infektionen, frische Unfälle, Tumorerkrankungen oder andere lebensgefährliche Zustände gehören in erster Linie in die Hände der Schulmedizin.
Was muss ich mitbringen
Ich möchte Sie bitten zum ersten Termin alle Ihnen vorliegenden Befunde mitzubringen.
Bei Behandlungen von Säuglingen und Kleinkindern bitte das „gelbe U-Heft“ mitbringen.
Erstverschlechterung
Eine Erstverschlechterung kann nach der Behandlung auftreten, sollte allerdings 72h nach der Behandlung wieder vergehen. Setzen Sie sich dann bitte mit uns in Verbindung.
Länge einer Behandlung
Die Behandlungszeit beinhaltet zur eigentlichen manuellen Behandlung auch die Besprechung der zur Zeit vorliegenden Beschwerdesituation und beläuft sich auf ca. 50 min.
Kostenübernahme Privat
Die Kostenübernahme der privaten Krankenkassen ist abhängig von der Vertragsart. Die Abrechnung über eine Rechnung nach Heilpraktikergebührenordnung ist hierbei die gängige Form.
Säuglingsbehandlungen
Die Behandlung von Babys sollte sich nicht im Zeitraum von einer Woche zu einer Impfung befinden. Ebenfalls sollte das Kind kein Fieber im Zeitraum der Behandlung haben.
Kostenübernahme Gesetzlich
Brigitte Weber erfüllt durch ihre 5jährige Ausbildung und Ihrer Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen Deutschland die Voraussetzungen der Krankenkassen. Eine Übersicht finden sie hier: www.osteokompass.de